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Taxi-Fahrgäste haben Rechte.Hier ein kurzer Überblick:
Freie Taxiwahl: [501 KB]
Keiner ist gezwungen,den ersten Wagen in der Warteschlange zu nehmen.Jeder kann sich aussuchen,mit welchem Fahrzeug er fahren will.
Tarifpflicht [501 KB]
:Preisabsprachen und Fahrten zu Pauschalpreisen sind verboten.
Taxameter [501 KB]
:Gebühren werden erst nach dem Einsteigen fällig.Ist ein Taxi jedoch bestellt worden,kann der Fahrer seinen Zähler im Auto aktivieren,sobald er an der Tür geklingelt hat.
Beförderungspflicht : [501 KB]
In Bielefeld darf kein Taxifahrer eine Fahrt wegen der Länge oder Strecke ablehnen.
Quittung [501 KB]
:Ist auf Wunsch des Kunden vom Fahrer auszustellen.
Ein- und Aussteigen/Gapäck [501 KB]
:Ist es notwendig,muss der Fahrer beim Ein- und Aussteigen sowie beim Ein- und Ausladen des Gepäcks aus dem Taxi helfen.
War mit der Taxifahrt etwas nicht in Ordnung,ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bielefeld,im neuen technischen Rathaus August-Bebel-Str. Ecke Viktoriastr. in 33602 Bielefeld zuständig.
Letzte Änderung am 11.12.2017